Hinweis auf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Meerbusch mit dem Rhein-Kreis Neuss auf dem Gebiet des Hinweisgeberschutzes
Der Rhein-Kreis Neuss hat am 14.08.2024 mit der Stadt Meerbusch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf dem Gebiet des Hinweisgeberschutzes geschlossen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 10.10.2024 die Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 29 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 1b) des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt. Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 43 vom 24.10.2024.
Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.
Neuss / Grevenbroich, 27.11.2024
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Veröffentlicht am: 02.12.2024 11:35 Uhr