Jägerprüfung 2025
Amtliche Bekanntmachung des Rhein-Kreises Neuss
Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss -Amt für Sicherheit und Ordnung- gibt hiermit gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW) vom 31.03.2010 (GV.NRW. S. 238) bekannt, dass die Jägerprüfung 2025 für Bewerber aus dem Rhein-Kreis Neuss am Mittwoch, den 23. April 2025, 15.00 Uhr, in Grevenbroich mit dem schriftlichen Teil der Prüfung beginnt.
Am Freitag, den 25. April 2025 wird in Bedburg (Gürather Höhe) die Schießprüfung durchgeführt.
Die Termine für den mündlich-praktischen Teil der Jägerprüfung finden am
Montag, den 28. April 2025, ab 8.30 Uhr, in Grevenbroich statt. Wenn es die Zahl der Bewerber erfordern sollte, wird die mündlich-praktische Prüfung am Dienstag, den 29. April 2025 fortgesetzt.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens zwei Monate vor dem Termin des schriftlichen Teils der Prüfung beim Rhein-Kreis Neuss -Amt für Sicherheit und Ordnung-, 41515 Grevenbroich, Auf der Schanze 4, einzureichen.
Der Vordruck zur Anmeldung steht auch als Download-Datei auf den Internet-Seiten des Rhein-Kreises Neuss unter Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung (rhein-kreis-neuss.de)zur Verfügung.
Die Nachprüfung gemäß § 10 DVO LJG-NRW wird bei Vorliegen entsprechender Anträge am Donnerstag, den 21. August 2025 (Schießprüfung) und Freitag, den 22. August 2025 (mündlich-praktischer Teil) durchgeführt.
Neuss / Grevenbroich, den 03. Dezember 2024
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Amt für Sicherheit und Ordnung
Im Auftrag
gez.
Mertens
Kreisoberverwaltungsrat
Veröffentlicht am: 13.02.2025 10:07 Uhr