Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Rhein-Kreis Neuss Kliniken zum 31.12.2017
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat in seiner Sitzung am 26.06.2018 gemäß § 26 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) u.a. beschlossen:
- die Bilanz der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Rhein-Kreis Neuss Kliniken zum 31.12.2017 mit einer Summe von 118.283.482,47 € festzustellen,
- die Gewinn- und Verlustrechnung 2017 mit einem ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 22.723,31 € zu genehmigen,
- zu beschließen, den Jahresüberschuss in Höhe von 22.723,31 € auf neue Rechnung vorzutragen,
- dem Geschäftsbericht 2017 zuzustimmen und den Prüfungsbericht 2017 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH, Köln zur Kenntnis zu nehmen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen ab dem 08.10.2018 - 12.10.2018 beim Eigenbetrieb Rhein-Kreis Neuss Kliniken, Kreiskrankenhaus Grevenbroich, von-Werth-Str. 5, 41515 Grevenbroich, Gebäude Schülerinnenwohnheim, Zimmer Nr. 42 - 46, und zwar montags bis donnerstags von 7:30 - 12:00 Uhr und 12:45 - 16:00 Uhr und freitags von 7:30 - 13:00 Uhr zur Einsichtnahme aus.
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Rhein-Kreis Neuss Kliniken zum 31.12.2017 beauftragte Prüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH, Köln, hat nach dem Ergebnis der Prüfung nachstehenden Bestätigungsvermerk erteilt, den die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen als gesetzlicher Bilanzprüfer übernommen hat:
"Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Rhein-Kreis Neuss Kliniken, Dormagen und Grevenbroich, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Herne, den 17.08.2018
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
gez. Matthias Middel
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Jahresabschluss 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Rhein-Kreis Neuss Kliniken wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Gemäß § 5 Abs. 6 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der KrO NW gegen den vorstehenden Jahresabschluss nach Ablauf eines Jahres nach ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgegeben worden
- der Landrat hat den Kreistagsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Neuss/Grevenbroich, den 07.09.2018
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Landrat
Veröffentlicht am: 26.09.2018 00:00 Uhr