Kooperation bei der örtlichen Rechnungsprüfung zwischen der Stadt Meerbusch und dem Rhein-Kreis Neuss
Der Rhein-Kreis Neuss hat am 25.09.2019/26.09.2019 mit der Stadt Meerbusch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Kooperation bei der örtlichen Rechnungsprüfung geschlossen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 02.12.2019 die Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt. Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 49/50 vom 12.12.2019.
Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.
Neuss / Grevenbroich, 06.01.2020
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Veröffentlicht am: 06.01.2020 00:00 Uhr