Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 108 Neuss I der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26.09.2021
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Mit dem 26. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes wurde folgender § 52a eingefügt:
§ 52a Unterstützungsunterschriften bei der Bundestagswahl 2021
Bei der Wahl des 20. Deutschen Bundestages gelten § 20 Absatz 2 und 3 sowie § 27 Absatz 1 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes und § 34 Absatz 4 Satz 1 und § 39 Absatz 3 Satz 1 der Bundeswahlordnung mit der Maßgabe, dass die Zahl der danach erforderlichen Unterstützungsunterschriften jeweils auf ein Viertel reduziert ist.
Neuss/Grevenbroich,
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Landrat und Kreiswahlleiter
Veröffentlicht am: 23.06.2021 09:42 Uhr