Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für die Wahl zum Kreistag und zum Landrat des Rhein-Kreises Neuss am 13.09.2020
Durch das Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahl 2020 vom 29.05.2020, veröffentlicht am 02.06.2020, sind unter anderem wesentliche Daten für die Zulassung von Wahlbewerbern geändert worden. Mein Aufruf vom 25.03.2020 zur frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen ist daher zu aktualisieren.
Wahlvorschläge für die Wahl zum Kreistag des Rhein-Kreises Neuss und zum Landrat des Rhein-Kreises Neuss müssen anstatt bis zum 16.07.2020 bis spätestens 27.07.2020, 18.00 Uhr, (Ausschlussfrist), bei mir eingereicht werden. Ist die Vorlage von "Unterstützungsunterschriften" nach § 15 Absatz 2 Satz 3 Kommunalwahlgesetz für die Wahl in den Wahlbezirken erforderlich, genügen nunmehr 12 gültige "Unterstützungsunterschriften" anstatt wie bisher 20. Für die Wahl aus den Reservelisten reichen nunmehr 60 anstatt wie bisher 100 gültige „Unterstützungsunter-schriften". Sind für die Wahl zum Landrat gemäß § 46d Absatz 1 Satz 3 Kommunalwahlgesetz "Unterstützungsunterschriften" erforderlich, genügen nunmehr 198 anstatt wie bisher 330 gültige "Unterstützungsunterschriften".
Neuss/Grevenbroich, den 03.06.2020
Gez.
Dirk Brügge
Kreisdirektor und Kreiswahlleiter
Veröffentlicht am: 05.06.2020 08:58 Uhr