Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Hilfen und Maßnahmen bei Prävention, Konsum und Abhängigkeit von illegalen bzw. neuen psychoaktiven Substanzen des Rhein-Kreis-Neuss mit seinen kreisangehörigen Kommunen
Der Rhein-Kreis Neuss hat am 14.11.2024 mit allen kreisangehörigen Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Hilfen und Maßnahmen bei Prävention, Konsum und Abhängigkeiten von illegalen bzw. neuen psychoaktiven Substanzen geschlossen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 12.12.2024 die Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 29 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt. Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf am 19.12.2024. Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.
Neuss / Grevenbroich, 19.12.2024
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Veröffentlicht am: 20.12.2024 12:30 Uhr