Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften von der Stadt Kaarst durch den Rhein-Kreis Neuss in der Fassung der 1. Änderung
Der Rhein-Kreis Neuss hat am 20./23.04.2020 mit der Stadt Kaarst die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften von der Stadt Kaarst durch den Rhein-Kreis Neuss in der Fassung der 1. Änderung geschlossen.
Die Bekanntmachung der Änderungsvereinbarung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 21 vom 21.05.2020.
Neuss / Grevenbroich, den 28.05.2020
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Veröffentlicht am: 29.05.2020 10:11 Uhr