Öffentliche Bekanntmachung der Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss
Hinweis auf eine Öffentliche Bekanntmachung des Rhein-Kreises Neuss
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 die Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Dormagen-Zons mit Wirkung zum 15.01.2023 beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung (des Beschlusses) ist durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage des Rhein-Kreises Neuss erfolgt und kann unter der Internetadresse www.rhein-kreis-neuss.de/bekanntmachung eingesehen und abgerufen werden.
Neuss/Grevenbroich, den 19.12.2022
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Landrat
Bekanntmachungsanordnung des Rhein-Kreises Neuss
Die Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Dormagen-Zons wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Hinweis:
Gemäß § 5 Abs. 6 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegen die vorstehende Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Dormagen-Zons nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- der Landrat hat den Kreistagsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Neuss/Grevenbroich, den 19.12.2022
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Landrat
Übereinstimmungsbestätigung
Ich bestätige gemäß § 2 Abs. 3 der Bekanntmachungsverordnung NRW vom 26.08.1999 in der zurzeit geltenden Fassung, dass
- der Wortlaut der von mir am 19.12.2022 unterzeichneten Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Dormagen-Zons mit dem Beschluss des Kreistages vom 14.12.2022 übereinstimmt und
- nach den Regelungen des § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung NRW verfahren wurde.
Neuss/Grevenbroich, den 19.12.2022
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Landrat
Veröffentlicht am: 03.01.2023 16:31 Uhr