Öffentliche Bekanntmachung der Satzung des Rhein-Kreises Neuss über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege vom 21.12.2021
Die vorstehende Satzung des Rhein-Kreises Neuss über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege vom 21.12.2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 5 Abs. 6) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- der Landrat hat den Kreistagsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Grevenbroich, 21.12.2021
In Vertretung
gez. Dirk Brügge
Kreisdirektor
Veröffentlicht am: 23.12.2021 09:55 Uhr