Öffentliche Bekanntmachung der Satzung vom 28.06.2024 zur Änderung der Satzung des Rhein-Kreises Neuss über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege vom 05.07.2023 in der Fassung der Bekanntmachungsanordnung vom 15.04.2024
Hinweis auf eine Öffentliche Bekanntmachung des Rhein-Kreises Neuss
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 19.06.2024 die Satzung vom 28.06.2024 zur Änderung der Satzung des Rhein-Kreises Neuss über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege vom 05.07.2023 in der Fassung der Bekanntmachungsanordnung vom 15.04.2024 beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung ist durch die Bereitstellung im Internet auf der Homepage des Rhein-Kreises Neuss erfolgt und kann unter der Internetadresse www.rhein-kreis-neuss.de/bekanntmachung eingesehen und abgerufen werden.
Grevenbroich, 28.06.2024
gez. Petrauschke
Landrat
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung vom 28.06.2024 zur Änderung der Satzung des Rhein-Kreises Neuss über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege vom 05.07.2023 in der Fassung der Bekanntmachungsanordnung vom 15.04.2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 5 Abs. 6) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- der Landrat hat den Kreistagsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Grevenbroich, 28.06.2024
gez. Petrauschke
Landrat
Veröffentlicht am: 10.07.2024 14:43 Uhr