Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zur 12. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt I - Neuss - sowie zur 3. Änderung des Landschaftsplanes des Rh
Landschaftsplan |
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat in seiner Sitzung am 24.06.2020 gem. § 7 Abs. 3 i. V. m. § 14 Abs. 1 sowie § 20 Abs. 1 LNatSchG NRW (Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen - Landesnaturschutzgesetz -) v. 15.11.2016 (GV.NRW S. 933, SGV NRW 791), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 26.03.2019 (GV. NRW. S. 193, 214), i.V.m. den §§5 und 26 der Kreisordnung NRW - KrO NRW - die Aufstellung zur Durchführung der 12. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt I - Neuss – sowie der 3. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt VI – Grevenbroich / Rommerskirchen – beschlossen.
Gegenstand der Änderungsverfahren sind die Anpassung der Inhalte des Landschaftsplanes innerhalb des Geltungsbereichs der Änderungsverfahren zur beschleunigten Umsetzung der Erftumgestaltung gem. EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Perspektivkonzeptes Erft. Im Zuge der Änderungsverfahren sollen ebenso die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, im Sinne der Vorgaben des Naturschutzrechtes, bei der Entwicklung einer neuen Erftauenlandschaft umgesetzt werden.
Der Geltungsbereich der Änderungsverfahren ist in den nachfolgenden Kartenausschnitten schraffiert dargestellt.
Geltungsbereich der 12. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt I - Neuss - (Hergestellt aus der Verkleinerung der DTK 50)
Geltungsbereich der 3. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt VI – Grevenbroich / Rommerskirchen - (Hergestellt aus der Verkleinerung der DTK 50)
Die Verfahren der Landschaftsplanänderungen umfassen die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gem. § 16 LNatSchG NRW auf der Grundlage eines Vorentwurfs. Der Vorentwurf der 12. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt I - Neuss - sowie der 3. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt VI - Grevenbroich / Rommerskirchen - wird in der Zeit vom 15.03.2021 bis 16.04.2021 im Kreisverwaltungsgebäude in 41515 Grevenbroich, Lindenstr. 10 Hochhaus, 6. Etage, Amt für Entwicklungs-, Landschaftsplanung Bauen und Wohnen während der üblichen Dienststunden der Kreisverwaltung Rhein-Kreis Neuss, Mo. – Do. 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.30 Uhr sowie Fr. von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Während der Zeit der öffentlichen Auslegung kann jedermann Anregungen und Bedenken gegen die geplante Landschaftsplan-Änderung schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
Die Aufstellung der 12. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt I - Neuss – und der 3. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt VI – Grevenbroich / Rommerskirchen – sowie Ort und Dauer der Auslegung des Vorentwurfes werden hiermit gem. § 14 Abs. 1 und gem. § 16 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) öffentlich bekannt gemacht.
Diese öffentliche Bekanntmachung und die Vorentwürfe der LP-Änderungen können auch im Internet auf der Homepage des Rhein-Kreises Neuss unter der Internetadresse www.rhein-kreis-neuss.de/bekanntmachung eingesehen und abgerufen werden.
Neuss/Grevenbroich, den 04.03.2021
Gez.
Petrauschke
Landrat
Veröffentlicht am: 10.03.2021 09:53 Uhr