Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides der Firma ABO Wind AG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA 2) auf dem Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen, Gemarkung Rommerskirchen, Flur 39, Flurstück 75
Rhein-Kreis Neuss
68.6.01-1.6.2-612/22
Der Firma ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden wurde am 14.12.2023 die Genehmigung nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von einer WKA 2 des Typs Vestas V-126 erteilt.
Bekanntgabe des Genehmigungsbescheides vom 14.12.2023
Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
I.
1.
Der Firma ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden wird unbeschadet der Rechte Dritter aufgrund der §§ 4, 19 BlmSchG i. V. m. Nummer 1.6.2 (V) des Anhangs 1 der 4. BlmSchV vom 02.05.2013 (BGBI. 1. S. 973) in der zurzeit gültigen Fassung die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA 2) des Typs Vestas V-126 auf dem Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen, Gemarkung Rommerskirchen, wie folgt erteilt.
Bezeichnung der WKA
| WKA 2 |
Name des Herstellers | Vestas Deutschland GmbH |
WKA-Typ | Vestas V-126 |
Nennleistung | 3,45 MW |
Nabenhöhe | 117 m |
Rotordurchmesser | 126 m |
Gesamthöhe | 180 m |
Gemarkung | Rommerskirchen |
Flur | 39 |
Flurstück | 75 |
RW (UTM) | 339 984 |
HW (UTM) | 5 654 916 |
Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der ebenfalls beantragten WKA 1 wurde bereits mit Bescheid 68.6.01-1.6.2-589/16 vom 24.06.2020 genehmigt und ist nicht Gegenstand dieses Bescheides.
2.
Sofern sich aus dem Tenor und den folgenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt, sind die Errichtung und der Betrieb der Anlage nur in dem Umfang genehmigt, wie sie in den mit diesem Genehmigungsbescheid verbundenen Zeichnungen und Beschreibungen dargestellt wurden.
Maßgeblich sind die in Anlage 2 dieses Bescheides aufgeführten Antragsunterlagen.
3.
Der Genehmigung werden die in der Anlage 1 aufgeführten Nebenbestimmungen und Hinweise beigefügt. Sie sind Bestandteil dieses Genehmigungsbescheides.
Die in Anlage 3 dieses Genehmigungsbescheides gegebenen allgemeinen Hinweise sind zu beachten.
4.
Vor Baubeginn ist die Sicherung des Rückbaus der WKA einschließlich aller Nebenanlagen, Gründungen, Flächenversiegelungen und -verdichtungen nach Aufgabe der bestimmungsmäßigen Nutzung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 6,5 % der Gesamtinvestitionskosten mittels Bankbürgschaft zu Gunsten des Rhein-Kreis Neuss nachzuweisen.
5.
Der Anlagenbetreiber hat sich gegenüber der Überwachungsbehörde vor Baubeginn schriftlich zu verpflichten die in Abschnitt 6 der Schallimmissionsprognose der IEL GmbH Nr. 4134-23-L4 vom 14.08.2023 angegebenen Schallleistungspegel einzuhalten.
6.
Der Betrieb der WKA zur Nachtzeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr ist erst dann zulässig, wenn die Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen worden ist. Der Nachweis kann durch Vorlage eines FGW-konformen Vermessungsberichts, welcher die Einhaltung der genehmigten Schallleistungspegel bestätigt, erbracht werden.
II.
Gemäß § 13 BImSchG schließt die Genehmigung andere, die Anlagen und den Betrieb betreffende behördliche Entscheidungen insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Bewilligungen ein, im vorliegenden Fall:
- Baugenehmigung gemäß § 60 Abs. 1 i. V. m. § 65 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW 2018) vom 21.07.2018 (GV. NRW. 2018 S. 421) in der zurzeit gültigen Fassung.
- Luftrechtliche Zustimmung gemäß § 14 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) vom 10.05.2007 (BGBl. I S. 698) in der zurzeit gültigen Fassung.
III.
Die Genehmigung erlischt, wenn nach Bestandskraft des Bescheides nicht:
a) innerhalb von zwei Jahren mit der Errichtung der Anlage begonnen
und
b) die Anlage innerhalb eines weiteren Jahres in Betrieb genommen wird.
Ferner erlischt die Genehmigung, wenn die Anlage während eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben worden ist (§ 18 Abs. 1 Ziffer 2 BImSchG).
Bestandteil des Genehmigungsbescheides sind Nebenbestimmungen, insbesondere Auflagen und Hinweise sowie die Antragsunterlagen mit Zeichnungen und Erläuterungen.
Mit Schreiben vom 18.12.2023 hat die Firma ABO Wind AG einen Antrag auf öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides 68.6.01-1.6.2-612/22 vom 14.12.2023 gestellt.
Die Entscheidung über den Antrag auf Genehmigung des o. g. Vorhabens wird hiermit gemäß § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG bekannt gemacht.
Der vollständige Genehmigungsbescheid (einschließlich Begründung) kann in der Zeit vom
03.06.2024 bis 17.06.2024 (einschließlich)
unter folgenden Link eingesehen werden:
www.rhein-kreis-neuss.de/bekanntmachung
Weiterhin liegt der Genehmigungsbescheid (einschließlich Begründung) in dem oben genannten Zeitraum auch bei der folgenden Stelle öffentlich aus und kann dort von Jedermann eingesehen werden:
Rhein-Kreis Neuss
Kreishaus Grevenbroich, Neubau, Amt für Umweltschutz, Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich, Zimmer N 111
Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden nur nach telefonischer Vereinbarung unter 02181 / 601 6860 möglich.
Der Bescheid gilt zwei Wochen nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides kann gegen den Genehmigungsbescheid des Rhein-Kreis Neuss vom 14.12.2023, Az.: 68.6.01-1.6.2-612/22, Widerspruch beim Rhein-Kreis Neuss, Der Landrat, Neuss, erhoben werden.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde erhoben werden, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Der Widerspruch kann auch in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes erhoben werden. Hierzu kann der Widerspruch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: info@rhein-kreis-neuss.de-mail.de.
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Landrat
Veröffentlicht am: 27.05.2024 16:53 Uhr