Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Rhein-Kreises Neuss für die allgemeine Kommunalwahl am 13.09.2020
Gemäß den §§ 40 und 41 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KWahlG) vom 30.06.1998 (SGV NRW 1112) in Verbindung mit den §§ 65 und 83 Absatz 4 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31.08.1993 (SGV NRW 1112) gebe ich hiermit öffentlich bekannt, dass der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss – nach Vorberatung durch den Wahlprüfungsausschuss – in seiner Sitzung am 16.12.2020 beschlossen hat, gemäß § 40 Absatz 1 Buchstabe d) KWahlG die Wahlen zum Kreistag des Rhein-Kreises Neuss am 13.09.2020, zum Landrat des Rhein-Kreises Neuss am 13.09.2020 und am 27.09.2020 für gültig zu erklären.
Gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage steht auch der Aufsichtsbehörde zu. Ein Vorverfahren nach dem 8. Abschnitt der Verwaltungsgerichtsordnung findet nicht statt. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf, Bastionstraße 39, zu erheben.
Neuss/Grevenbroich, den 22.12.2020
Dirk Brügge
Kreisdirektor und Kreiswahlleiter
Veröffentlicht am: 22.12.2020 11:59 Uhr