Öffentliche Bekanntmachung des Rhein-Kreises Neuss - Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 12. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt I - Neuss - sowie des Entwurfs der 3. Änderung des Landschaftsplanes
Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss hat in seiner Sitzung am 30.06.2021 gem. §14 i.V.m. §15 und §17 LNatSchG NRW (Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen - Landesnaturschutzgesetz -) v. 15.11.2016 (GV.NRW S. 933, SGV NRW 791), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 26.03.2019 (GV. NRW. S. 193, 214) die Auslegung der Entwurfsfassung und die Durchführung des Beteiligungsverfahrenen zur 12. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt I - Neuss - sowie zur 3. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt VI - Grevenbroich / Rommerskirchen – beschlossen.
Gegenstand der Änderungsverfahren ist die Anpassung der Inhalte des Landschaftsplanes innerhalb des Geltungsbereichs der Änderungsverfahren zur beschleunigten Umsetzung der Erftumgestaltung gem. EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Perspektivkonzeptes Erft. Im Zuge der Änderungsverfahren sollen ebenso die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, im Sinne der Vorgaben des Naturschutzrechtes, bei der Entwicklung einer neuen Erftauenlandschaft umgesetzt werden.
Der Geltungsbereich der Änderungsverfahren ist in den nachfolgenden Kartenausschnitten schraffiert dargestellt.
Geltungsbereich der 12. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt I - Neuss - (Hergestellt aus der Verkleinerung der DTK 50)
Geltungsbereich der 3. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt VI – Grevenbroich / Rommerskirchen - (Hergestellt aus der Verkleinerung der DTK 50)
Der Entwurf der 12. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt I - Neuss - sowie der 3. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt VI - Grevenbroich / Rommerskirchen - wird in der Zeit vom 04.10.2021 bis 01.11.2021 im Kreisverwaltungsgebäude in 41515 Grevenbroich, Lindenstr. 10 Hochhaus, 6. Etage, Amt für Entwicklungs-, Landschaftsplanung Bauen und Wohnen während der üblichen Dienststunden der Kreisverwaltung Rhein-Kreis Neuss, Mo. – Do. 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.30 Uhr sowie Fr. von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Während der Zeit der öffentlichen Auslegung kann jedermann Anregungen und Bedenken gegen die geplante Landschaftsplan-Änderung schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
Der Entwurf der 12. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt I - Neuss – und der 3. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt VI – Grevenbroich / Rommerskirchen – sowie Ort und Dauer der Auslegung der Entwürfe werden hiermit gem. § 17 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) öffentlich bekannt gemacht.
Diese öffentliche Bekanntmachung und die Entwürfe der LP-Änderungen können auch im Internet auf der Homepage des Rhein-Kreises Neuss unter der Internetadresse www.rhein-kreis-neuss.de/bekanntmachung eingesehen und abgerufen werden.
Neuss/Grevenbroich, den 22.09.2021
Gez.
Petrauschke
Landrat
Veröffentlicht am: 23.09.2021 16:17 Uhr