Öffentliche Bekanntmachung zur Pflegebedarfsplanung für das Jahr 2023
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 folgenden Beschluss gefasst:
Der Kreistag beschließt gemäß § 7 Abs. 6 APG NRW das von der Kreisverwaltung erstellte Gutachten „Örtliche Planung 2021“ zur Örtlichen Planung im Sinne des § 7 Abs. 1 APG NRW zu erklären und im Rahmen dessen die Verbindliche Pflegebedarfsplanung für das Jahr 2023 vorzunehmen.
Auf Grundlage
- der aktuellen Daten von IT.NRW,
- der vorhandenen Prognosedaten des ALP-Institutes,
- der Daten der WTG-Behörde zur personellen Ausstattung der im Betrieb befindlichen Pflegeeinrichtungen sowie
- der Daten über die derzeit vorhandenen, jedoch nicht tatsächlich dem Pflegemarkt zur Bedarfsdeckung zur Verfügung stehenden Pflegeplätze im Kreisgebiet,
wird der Bedarf für zusätzliche, vollstationäre Pflegeplätze in den kreisangehörigen Kommunen bzw. Sozialräumen wie folgt festgestellt:
Dormagen
Für die Stadt Dormagen wird auf Grundlage der Prognosedaten ein Bedarf von 40 vollstationären Pflegeplätzen mit dem Schwerpunkt „Junge Pflege“ festgestellt.
Kaarst
Für die Stadt Kaarst wird auf Grundlage der Prognosedaten derzeit ein Bedarf von 40 vollstationären Pflegeplätzen mit einem gerontopsychiatrischen Schwerpunkt festgestellt.
Korschenbroich
Für die Stadt Korschenbroich wird kein Bedarf ausgewiesen.
Jüchen, Rommerskirchen, Grevenbroich,
Für die Kommunen Jüchen, Grevenbroich und Rommerskirchen wird bei Betrachtung als gemeinsamer Sozialraum kein Bedarf festgestellt.
Neuss
Für die Stadt Neuss wird auf Grundlage der Prognosedaten derzeit ein Bedarf von 40 vollstationären Pflegeplätzen mit einem gerontopsychiatrischen Schwerpunkt festgestellt.
Meerbusch
Für die Stadt Meerbusch wird derzeit kein Bedarf festgestellt.
Rhein-Kreis Neuss
Für den Rhein-Kreis Neuss wird derzeit insgesamt ein Bedarf von 120 vollstationären Pflegeplätzen mit jeweils 40 Plätzen in Kaarst, Neuss und Dormagen festgestellt.
Gemäß § 11 Abs. 7 APG NRW ist eine Förderung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 14 APG NRW, die innerhalb des Rhein-Kreises Neuss neu entstehen und zusätzliche Plätze zur Bedarfsdeckung schaffen davon abhängig, dass auf der Grundlage dieses Beschlusses durch die Verwaltung eine Bedarfsbestätigung ausgesprochen wird.
Gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Landrat
Veröffentlicht am: 21.12.2022 09:13 Uhr