Hinweis auf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung des Rhein-Kreises Neuss mit der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Übernahme der Aufgabe der örtlichen Durchführung des Zensus 2022
Der Rhein-Kreis Neuss hat am 27.09.2021 mit der Landeshauptstadt Düsseldorf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Zusammenarbeit bei der örtlichen Durchführung des Zensus 2022 geschlossen. Dazu wird die Aufgabe des Kreises zur örtlichen Durchführung des Zensus 2022 in die Zuständigkeit der Stadt Düsseldorf übertragen und von der Stadt eine einheitliche örtliche Erhebungsstelle für das gesamte Gebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf und des Rhein-Kreises Neuss errichtet. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 19.10.2021 die Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt. Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 43 vom 28.10.2021. Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.
Neuss / Grevenbroich, 29.10.2021
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Veröffentlicht am: 02.11.2021 10:29 Uhr