Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Die Kommunen Neuss, Grevenbroich, Dormagen und Rommerskirchen sind dem Wahlkreis 107 Neuss I zugeordnet. Die übrigen Kommunen des Rhein-Kreises Neuss (Kaarst, Meerbusch, Korschenbroich und Jüchen) sind dem Wahlkreis 109 Krefeld I – Neuss II zugeordnet.
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie das Wahllokal, in dem Sie wählen können. Die Wahllokale sind in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In einem anderen Wahllokal ist eine Stimmabgabe nur möglich, wenn Sie einen Wahlschein haben.
Bitte beachten Sie, dass einige Wahllokale umgezogen sind, da die alten Räumlichkeiten nicht zur Verfügung standen. Schauen Sie daher auf Ihre Wahlbenachrichtigung, ob sich im Vergleich zu Wahlen in der Vergangenheit Ihr Wahllokal geändert hat.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Online (schnellste Bearbeitung), per E-Mail oder Fax an das entsprechende Wahlamt der Wohnortkommune möglich. Zudem können Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und diese an das Wahlamt zurücksenden. Bitte frankieren Sie Ihren Brief ausreichend. Rückporto brauchen Sie nicht beizufügen.
Ab Mittwoch, den 19. Februar 2025, ab 12 Uhr wird die Anforderung der Wahlunterlagen und rechtzeitige Zusendung der Briefwahlunterlagen kritisch, aus diesem Grund wird empfohlen die Unterlagen im Wahlamt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten zu beantragen und direkt mitzunehmen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Stimmabgabe im Rahmen der Briefwahl direkt im Wahlamt vorzunehmen.
Die Briefwahlunterlagen können nur bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15 Uhr, beantragt werden. Dies ist eine gesetzliche Ausschlussfrist.
Wenn ein/e Wahlberechtigte/r plötzlich erkranken sollte, können die Unterlagen noch bis zum 23. Februar 2025, 15.00 Uhr, beantragt und beim Wahlamt abgeholt werden. Hierzu muss die Person, die die Unterlagen abholt, einen von dem/der Wahlberechtigten unterschriebenen Antrag und eine formlose schriftliche Vollmacht über die Empfangnahme sowie ein ärztliches Attest über die plötzliche Erkrankung vorlegen. Die Briefwahlunterlagen müssen dann bis spätestens 18.00 Uhr wieder dem Wahlbüro vorliegen.
Grundsätzlich können Sie beim Wahlamt Briefwahlunterlagen beantragen. Hierzu stellen Sie einen schriftlichen Antrag und lassen sich die Unterlagen zusenden oder schauen direkt im Wahlamt vorbei, sobald dies für den Publikumsverkehr geöffnet hat, und üben -wenn gewollt - vor Ort Ihr Wahlrecht aus.
Sollten Sie vor dem 06. Februar 2025 auf Reisen gehen und bis zum Wahltag nicht zurück sein, haben Sie die Möglichkeit sich die Briefwahlunterlagen an eine abweichende Adresse senden zu lassen. Je nach Aufenthaltsort kann es sein, dass die Postlaufzeiten den Erhalt und die rechtzeitige Rücksendung der Briefwahlunterlagen verhindern.
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab spätestens 07.02.2025.
Bei der Beantragung oder Versendung der Briefwahlunterlagen können diese verloren gehen. Sollten Ihre Briefwahlunterlagen nach einer angemessenen Zeit nicht eingehen, zögern Sie nicht, Kontakt zum Wahlamt ihrer Wohnortkommune aufzunehmen. Hier kann Ihnen mitgeteilt werden, ob der Versandt erfolgt ist oder Ersatzunterlagen beantragt werden müssen.
Bis spätestens Donnerstag, 20. Februar 2025, sollten Briefwahlunterlagen zum Versand aufgegeben werden, damit diese noch rechtzeitig dem Wahlamt zugestellt werden können.
Danach ist bis Sonntag, 23. Februar 2025, 18 Uhr der Einwurf in die kommunalen Briefkästen oder die persönliche Abgabe im Wahlamt möglich. Hier wird die persönliche Abgabe deutlich empfohlen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit mit dem Wahlschein in ein Wahllokal ihres Wahlkreises zu gehen und dort zu wählen. Von dieser Möglichkeit sollte wenn möglich, nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden.
Grundsätzlich benötigen Sie für die Stimmabgabe in Ihrem Wahllokal nur Ihren Personalausweis oder Reisepass. Die Wahlbenachrichtigung hilft den ehrenamtlichen Helfern des Wahlvorstands, sie schneller in den jeweiligen Listen zu finden.
Für die Stimmabgabe ist der Personalausweis oder der Reisepass ausreichend. Sollten Sie unsicher sein, wo sich Ihr Wahllokal befindet, können Sie dieses im Wahllokalfinder suchen. Den Wahllokalfinder finden Sie auf dem Internetauftritt der zuständigen Kommune.
Neuss
Dormagen
Jüchen
Kaarst
Rommerskirchen
Grevenbroich
Korschenbroich
Meerbusch
Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 107 (Neuss, Grevenbroich, Dormagen und Rommerskirchen)
- Sassenrath, Carl-Philipp, Volljurist, Neuss, Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
- Rinkert, Daniel, Bundestagsabgeordneter, Grevenbroich, Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
- Janetta, Katharina, Dipl. Biol., Rommerskirchen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, GRÜNE
- Dorff, Falk, Student, Neuss, DIE LINKE, DIE LINKE
- Djir-Sarai, Bijan, Diplom-Kaufmann, Grevenbroich, Freie Demokratische Partei, FDP
- Titzer, Marcel, Verwaltungsangestellter, Grevenbroich, Alternative für Deutschland, AfD
- Sperling, Roland, Rechtsanwalt, Neuss, Die Linke, Die Linke