Ziele und Elemente des Regionalen Bildungsnetzwerks
Ziele
Am 15.03.2019 wurde zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Rhein-Kreis Neuss ein Kooperationsvertrag zur Einrichtung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes in der "Bildungsregion Rhein-Kreis Neuss" geschlossen.
Das Regionale Bildungsnetzwerk des Rhein-Kreises Neuss
- strebt danach, die bestmögliche individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.
- setzt die vorhandenen Personal- und Sachressourcen möglichst effektiv ein.
- initiiert und intensiviert die Vernetzung der Bildungspartner in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss.
- stärkt die Unterrichtsentwicklung an allen Schulen in der Bildungsregion.
- bietet ein angemessenes Beratungs- und Unterstützungssystem auf regionaler Ebene an und entwickelt es kontinuierlich weiter.
- baut die bereits vorhandenen Kooperations- und Vernetzungsstrukturen mit allen Bildungspartnern systematisch aus, um den Informationsaustausch, die Planung und Abstimmung zwischen den Bildungsbereichen zu intensivieren.
Das Regionale Bildungsnetzwerk besteht im Wesentlichen aus drei Elementen
I. Bildungskonferenz
Im Konzept der Regionalen Bildungsnetzwerke übernimmt die Bildungskonferenz die Funktion eines Impulsgebers. Sie bietet den zentralen Bildungsakteuren einer Region eine gemeinsame Plattform für den Wissenstransfer und die Entwicklung von Kooperationen und Koordination. In der Regionalen Bildungskonferenz, die in regelmäßigen Abständen tagt, arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der Schulen, des Schulträgers, der Schulaufsicht und weiterer Institutionen sowie Einrichtungen zusammen, um gemeinsam die Regionale Bildungsregion Rhein-Kreis Neuss weiterzuentwickeln.
II. Lenkungskreis
Der Lenkungskreis bereitet die Absprachen und Entscheidungen von strategischer Bedeutung für die Bildungsregion vor. Er entwickelt im Austausch mit der Bildungskonferenz ein gemeinsames Bildungs- und Qualitätsverständnis. Außerdem legt er die Zusammensetzung der Handlungsfelder und weitere Absprachen im Bildungsnetzwerk fest und beauftragt das Regionale Bildungsbüro mit der operativen Umsetzung der Ziele und Handlungsfelder des Bildungsnetzwerkes.
Präambel
Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zur Entwicklung eines Regionalen Bildungsnetzwerks in der Bildungsregion Rhein-Kreis Neuss haben sich sowohl das Land Nordrhein-Westfalen als auch der Rhein-Kreis Neuss, im Bewusstsein der gemeinsam Verantwortung für die Lern- und Bildungschancen aller Kinder und Jugendlichen, bereit erklärt, ihr Engagement für das Schul- und Bildungswesen ausbauen und zu vertiefen.
§ 1 Aufgabe des Lenkungskreises
Der Lenkungskreis bereitet die Absprachen und Entscheidungen von strategischer Bedeutung für die Bildungsregion vor, indem er
- im Austausch mit der Bildungskonferenz ein gemeinsames Bildungs- und Qualitätsverständnis entwickelt.
- die Zusammensetzung der Handlungsfelder und weitere Absprachen im Bildungsnetzwerk festlegt.
- das Regionale Bildungsbüro mit der operativen Umsetzung der Ziele und Handlungsfelder des Bildungsnetzwerks beauftragt.
- die Mitglieder der Bildungskonferenz benennt.
- einen Jahresbericht erstellt.
§ 2 Zusammensetzung des Lenkungskreises
- Als ständige stimmberechtigte Mitglieder des Lenkungskreises werden Vertreterinnen und Vertreter der nachstehenden aufgeführten Institutionen festgelegt:
- neun Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen: Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss, Rhein-Kreis Neuss, Rommerskirchen
- acht Sprecherinnen und Sprecher der Schulformen: Grundschule, Gesamtschule, Förderschule, Gymnasium, Berufskolleg, Hauptschule, Realschule, Sekundarschule
- zwei vom Land zu benennende Mitglieder der oberen und unteren Schulaufsicht (sog. Regionalkoordinatoren)
- Verhinderte Mitglieder des Lenkungskreises entsenden eine noch zu benennende Person als Vertretung. Der Lenkungskreis kann anlass- und themenbezogen weitere Personen/Vertretungen von Einrichtungen beratend hinzuziehen.
- An den Sitzungen nehmen beratend und protokollführend die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bildungsbüros teil.
§ 3 Leitung
Die Sitzungen des Lenkungskreises werden in der Regel alternierend durch die Regionalkoordinatorin/den Regionalkoordinator der Bezirksregierung Düsseldorf und die Schuldezernentin/den Schuldezernenten des Rhein-Kreises Neuss geleitet.
§ 4 Geschäftsführung
- Die Geschäftsführung des Lenkungskreises übernimmt das Regionale Bildungsbüro.
- Die Geschäftsführung übernimmt die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Lenkungskreises und die Umsetzung der vom Lenkungskreis gefasstem Beschlüsse und ausgesprochenen Empfehlungen.
§ 5 Schriftführung und Protokolle
- Die Schriftführung übernimmt das Regionale Bildungsbüro.
- Über die Sitzung wird ein öffentliches und bei Bedarf ein nichtöffentliches Ergebnisprotokoll anfertigt.
- Das Ergebnisprotokoll wird an die Mitglieder des Lenkungskreises elektronisch versendet.
§ 6 Einberufung
- Die Einladung zu den Sitzungen des Lenkungskreises erfolgt durch die Regionalkoordinatorin/den Regionalkoordinator der Bezirksregierung Düsseldorf und die Schuldezernentin/den Schuldezernenten des Rhein-Kreises Neuss gemeinschaftlich.
- Die Einberufung erfolgt in der Regel je einmal im Kalenderquartal. Die Einberufung erfolgt darüber hinaus auf Wunsch von 2/3 der Mitglieder des Lenkungskreises.
- Die Geschäftsstelle ist zuständig für die inhaltliche Vor- und Nachbereitung und für die organisatorische Durchführung der Sitzungen des Lenkungskreises
§ 7 Tagesordnung
- Die Tagesordnung wird vom Bildungsbüro in Absprache mit dem Regionalkoordinatorin/dem Regionalkoordinator der Bezirksregierung Düsseldorf und der Schuldezernentin/dem Schuldezernenten des Rhein-Kreises Neuss aufgestellt.
- Die Tagesordnung berücksichtigt Anträge, die in der Regel bis zwei Wochen vor dem Sitzungstermin beim Bildungsbüro eingehen.
- Die Erweiterung der Tagesordnung ist zu Beginn einer Sitzung per Antrag und 2/3-Mehrheit möglich.
§ 8 Öffentlichkeit
Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich.
§ 9 Beschlüsse
- Der Lenkungskreis ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
- Beschlüsse werden per Mehrheitsentscheid gefast. Stimmenthaltungen sind zulässig.
- Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Lenkungskreises.
§ 10 Mittelbewirtschaftung
- Der Lenkungskreis entscheidet über die Verausgabung der Mitte des Inklusionsfonds.
- Der Rhein-Kreis Neuss entscheidet in Benehmen mit dem Lenkungskreis über die Verausgabung der im Haushalt des Rhein-Kreis Neuss bereitgestellten Mittel für das Regionale Bildungsnetzwerk.
§ 11 Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt am 27. Mai 2020 in Kraft.
III. Bildungsbüro
Zur Unterstützung der Regionalen Bildungskonferenz und des Lenkungskreises wurde im Amt für Schulen und Kultur des Rhein-Kreises Neuss das "Regionale Bildungsbüro" eingerichtet.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere
- die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Lenkungskreises sowie der Bildungskonferenz,
- die Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen, die im Zusammenhang zu den Empfehlungen und Arbeitsaufträgen des Lenkungskreises stehen,
- die Unterstützung und Beratung von Schulen in allen Handlungsfeldern,
- die Entwicklung von Konzepten, Vorlagen, Diskussionspapieren etc. für die Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Bildungspartnern,
- die Mitarbeit bei der Erarbeitung der regionalen Bildungsberichterstattung,
- die regelmäßige Erfassung und Bereitstellung von Daten zu verschiedenen Themen und Zielgruppen,
- die Darstellung der regionalen Bildungslandschaft im Rhein-Kreis Neuss mit Hilfe von modernen Medien,
- die Sicherstellung der Vernetzung der schulischen und außerschulischen Institutionen und Partner im Zusammenhang mit den in den Handlungsfeldern benannten Bereichen,
- die Sicherstellung der mit der Regionalen Geschäftsstelle verbundenen verwaltungsmäßigen Arbeiten.