Wie beantrage ich das Förderprogramm?
- Die Antragsunterlagen auf der Homepage des Rhein-Kreises Neuss herunterladen, ausfüllen und zusammen mit der De-minimis Erklärung sowie einer Kopie der Gewerbeanmeldung / des Handelsregisterauszuges an die Wirtschaftsförderung Rhein-Kreis Neuss senden
- Innerhalb von 3 Wochen nach Eingang der Unterlagen erfolgt ein gemeinsames Gespräch mit der Wirtschaftsförderung, dem Antrag stellendem KMU und der ZENIT GmbH (Innovationsagentur des Landes NRW), um die Projektidee abzuklären und Förderoptionen zu diskutieren
- Ergebnis des Gesprächs ist entweder eine Empfehlung für eine Antragstellung in einem Förderprogramm des Landes NRW oder des Bundes oder Zulassung zum Förderprogramm des Rhein-Kreises Neuss
- Erfolgt eine Zulassung zum Förderprogramm des Rhein- Kreises Neues, so dürfen die Antragssteller auf eigenes Risiko mit der Maßnahme beginnen
- Die Anträge aus dem Bewerbungspool werden jeweils zum 31.03. (Eingang Förderantrag bis Ende Februar), 30.06. (Eingang Förderantrag bis Ende Mai), 30.09. (Eingang Förderantrag bis Ende August), 31.12. (Eingang Förderantrag bis Ende November) gesichtet und von einer Jurysitzung auf Basis eines Scoring-Systems bewertet.
- Eine Entscheidung über die Förderung erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach der jeweiligen Jurysitzung durch die Zusendung des Förderbescheides bei einem erfolgreichen Antrag oder einer schriftlichen Absage.
- Spätestens drei Monate nach der Erteilung der Bewilligung (Zusendung des Förderbescheids) ist mit dem Vorhaben zu beginnen. Der Durchführungszeitraum darf 12 Monate nicht überschreiten.
- Ein Verwendungsnachweis inklusive Sachbericht ist innerhalb von drei Monaten nach Projektende an die Wirtschaftsförderung des Rhein-Kreises Neuss zu senden.
- Wird ein Förderantrag in einem Quartal nicht berücksichtig, so kann dieser in das nächste Quartal übertragen werden. Falls es dann noch immer nicht zur Förderung kommt, fällt der Antrag aus dem Förderpool heraus.